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Ortsteilbürgermeister & -rat

Ortsteilbürgermeister & -rat

22. Mai 2024
➡️Welche Aufgaben hat ein Ortsteilbürgermeister❓
Wofür der Ortsteilbürgermeister zuständig ist, legt die Thüringer Kommunalordnung fest. Der Ortsteilbürgermeister hat das Recht, beratend an allen Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse teilzunehmen, die den Ortsteil betreffen und entsprechende Anträge zu stellen. Er ist Ansprechpartner der städtischen Verwaltungsbereiche bei Belangen des Ortsteiles.
Für seine Tätigkeit erhält der Ortsteilbürgermeister eine Aufwandsentschädigung. Er ist Vorsitzender des Ortsteilrates.
 
➡️Welche Aufgaben hat der Ortsteilrat❓
Der Ortsteilrat berät über die Angelegenheiten des Ortsteils und kann in diesen Empfehlungen und Vorschläge unterbreiten. Vor Entscheidungen der Stadt, welche den Ortsteil betreffen, ist der Ortsteilrat zu hören. Er darf insbesondere vor den Beratungen zum Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt und zu baurechtlichen Satzungen und Planungen Stellung nehmen.
Der Ortsteilrat entscheidet eigenständig über die Verwendung der dem Ortsteil für kulturelle, sportliche und soziale Zwecke zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel sowie über die Pflege und Durchführung von Veranstaltungen wie der kulturellen Tradition, die Förderung und Entwicklung des kulturellen Lebens sowie die Unterstützung der Ortsfeuerwehr.
Ortsteilratsmitglieder erhalten für ihre Aufgabe eine Aufwandsentschädigung (Sitzungsgeld).
 
➡️Wie kann ich mich als Ortsteilbürgermeister zur Wahl stellen❓
Jeder im Ortsteil wahlberechtigte Deutsche, der seit mindestens sechs Monaten seinen Aufenthalt in dem Ortsteil (Hauptwohnsitz) hat, kann dafür gewählt werden. Dies gilt auch für Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen. Der Bewerber muss am Wahltag das 1️⃣8️⃣. Lebensjahr vollendet haben.
Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet.
Der Ortsteilbürgermeister muss gewährleisten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Außerdem muss die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis vorliegen.
Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters können von Parteien, von Wählergruppen und auch von Einzelbewerbern beim Wahlleiter eingereicht werden.
Jede Partei, jede Wählergruppe oder jeder Einzelbewerber kann nur einen Wahlvorschlag einreichen, der nur einen Bewerber enthalten darf. Der Bewerber muss hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen.
 
➡️Wahlvorschlag des Einzelbewerbers
Den Wahlvorschlag des Einzelbewerbers müssen im Ortsteil wahlberechtigte Einwohner unterstützen. Die Unterschriften sammelt der Einzelbewerber vor Ort ein.
Bewirbt sich der bisherige Ortsteilbürgermeister als Einzelbewerber, sind keine Unterstüt-zungsunterschriften erforderlich.
 
➡️Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen
Die Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen für den Ortsteilbürgermeister sind in einer Aufstellungsversammlung zu beschließen und müssen die Unterschriften von mindes-tens zehn Wahlberechtigten tragen, die sich nicht selbst bewerben.
In der Aufstellungsversammlung muss nach demokratischen Grundsätzen geheim gewählt werden. Die Niederschrift über die Wahl des Bewerbers und eine eidesstattliche Versicherung.
 
➡️Wie kann ich mich als Mitglied des Ortsteilrates zur Wahl stellen❓
Der Ortsteilrat wird nach der Wahl des Stadtrates im Rahmen einer öffentlichen Bürgerversammlung des betroffenen Ortsteils gewählt. Diese ist durch den Bürgermeister der Gemeinde einzuberufen.
 
Die Anzahl der jeweiligen Ortsteilratsmitglieder legt die Thüringer Kommunalordnung fest und beträgt:
Ortsteil➡️Ortsteilratsmitglieder
Willingen➡️8️⃣
Singer Berg➡️ 8️⃣
Deube➡️6️⃣
Dienstedt-Hettstedt➡️6️⃣
 
Für die Wahl der Ortsteilratsmitglieder gelten die Festlegungen der Hauptsatzung der Stadt.
Wahlberechtigt 😊 aktives Wahlrecht) für die Ortsteilratswahlen sind Deutsche und Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, wenn sie am Tag der Wahl das 1️⃣6️⃣. Lebensjahr vollendet haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und seit mindestens drei Monaten ihren Aufenthalt (Hauptwohnung) in dem Ortsteil haben.
 
Zum Ortsteilratsmitglied sind nur Wahlberechtigte wählbar, die am Wahltag das 1️⃣8️⃣. Lebens-jahr vollendet haben (Wählbarkeit = passives Wahlrecht).
Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet (§ 12 ThürKWG).
Wahlvorschläge können von jedem in dem Ortsteil Wahlberechtigten vorgebracht werden. Der Vorschlag muss schriftlich erfolgen und den Nachnamen, Vornamen und den Beruf des Vorgeschlagenen enthalten. Der Vorgeschlagene muss vor Beginn der Stimmabgabe seine Einwilligung erklären. Ist der Vorgeschlagene nicht anwesend, so muss dem Wahlleiter eine schriftliche Einwilligungserklärung vorliegen.
 
Gewählt sind die Bewerber bzw. wählbaren Personen in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahl. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
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